Datenschutzerklärung

Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären,
welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“
bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die
Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen
personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen
als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie
innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unserer Social-Media-Profile
(nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“).

Lieferungen

Spiel­ge­räte mit Montage werden von uns fach­ge­recht inkl. aller Erd- und Neben­ar­beiten (jedoch ohne Entsor­gung von Aushub­ma­te­rial und ohne Rekul­ti­vie­rung), wie Erstellen von Beton­fun­da­menten usw., betriebs­fertig aufge­stellt. Monta­ge­hin­der­nisse, die erst während den Monta­ge­ar­beiten zutage treten, werden nach tatsäch­li­chem Behe­bungs­auf­wand in Rech­nung gestellt. (z.B. abschremmen von altem Beton­un­ter­grund etc.) Wurde mit uns ein Liefer- und Monta­ge­termin verein­bart und kann der Käufer diesen Termin nicht einhalten, so sind wir hiervon mind. 4 Arbeits­tage vorher zu verstän­digen. Er folgt keine Verstän­di­gung, so werden die Kosten der verhin­derten Montage für Bela­dung, Fahrt und Personal dem Auftrag­geber in Rech­nung gestellt. LKW Zufahrt muss bis zum Monta­geort bauseits gegeben sein. Für eine entspre­chende Baustel­len­ab­si­che­rung während der Bauphase hat der AG Sorge zu tragen.

Haftung

Produkt­haf­tungs­an­sprüche, die aus anderen Bestim­mungen als dem Produkt­haf­tungs­ge­setz, BGBI.99/​1988 abge­leitet werden könnten, werden ausge­schlossen. Wenn Spiel­ge­räte nicht durch uns montiert werden, entbindet uns eine unsach­ge­mäße, fehler­hafte Montage von jegli­cher Haftung. Fehlende Teile, die beim Empfang der Sendung nicht sofort fest­ge­stellt werden können, müssen am Tag der Zustel­lung der Sendung schrift­lich an uns gemeldet werden. Die vertrag­li­chen Zahlungs­ter­mine sind auch dann einzu­halten, wenn sich eine Mängel­rüge in einem unwe­sent­li­chen Umfang als berech­tigt erwiesen hat. Auch bei berech­tigter Mängel­rüge darf der Käufer nur den Teil der Kauf­summe einbe­halten, der dem Streit­wert entspricht.

Die Befes­ti­gungen müssen regel­mäßig über­prüft und, wenn erfor­der­lich, nach­ge­zogen werden. Erst­mals 6 Wochen nach Montage, danach in regel­mä­ßigen Abständen laut EN1176 – 7 (lt. Anlei­tung für Instal­la­tion, Inspek­tion, Wartung und Betrieb).

Unsere Monta­ge­preise gelten für Montagen inner­halb Öster­reichs zuzgl. einer An-, Abfahrts- und Baustel­len­ein­rich­tungs­pau­schale.

Monta­ge­ko­or­di­nator: Der von der FRITZ FRIED­RICH GesmbH zur Verfü­gung gestellte Monta­ge­ko­or­di­nator hat die Aufgabe, den Monta­ge­vor­gang sowie die Situ­ie­rung im Sinne der Normen (Sicher­heits­ab­stände) zu koor­di­nieren. Das zur Montage notwen­dige Personal (ca. 4-5 Personen) sowie Grab­gerät, Werk­zeug und Beton muss bauseits gestellt werden. Die Anlie­fe­rung der Spiel­ge­räte, als vorge­fer­tigter Bausatz, erfolgt durch Spedi­tion. Die LKW- Entla­dung und Übernahme der Spiel­ge­räte, muss vom Kunden erfolgen.

Zahlung

Wenn nicht anders verein­bart, gelten als Zahlungs­ziel 14 Tage netto. Bei Überschrei­tung des Zahlungs­zieles werden bank­üb­liche Verzugs­zinsen verrechnet. Die von uns gelie­ferte Ware bleibt bis zur voll­stän­digen Bezah­lung unser Eigentum. Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist Graz. Im Falle einer Weiter­ver­äu­ße­rung bleibt der Eigen­tums­vor­be­halt aufrecht und gilt die Kauf­preis­for­de­rung als an uns abge­treten.

Spiel­ge­räte ohne Montage: Für den Zusam­menbau und die Montage der Geräte werden Fotos, Skizzen und Monta­ge­an­lei­tungen beige­geben.
Für Liefe­rungen bis zu einem Netto-Waren­wert von € 2.000,– werden anfal­lende Fracht­kosten verrechnet.

Für Liefe­rungen zu einem Netto-Waren­wert von € 2.001,- bis € 3.000,– wird ein Fracht­kos­ten­zu­schlag in der Höhe von mind. 10 % des Netto-Waren­wertes verrechnet. Für Liefe­rungen zu einem Netto-Waren­wert von € 3.001,- bis € 4.500,- wird ein Fracht­kos­ten­zu­schlag von mind. 8 % des Netto-Waren­wertes verrechnet. Liefe­rungen über einem Netto-Waren­wert von € 4.501,– werden frei Bestim­mungsort inner­halb  Öster­reichs „unent­laden“ gelie­fert. Trans­porte per Bahn oder Spedi­tion erfolgen auf Gefahr des Käufers. Für Trans­port­schäden wird von uns keine Haftung über­nommen. Die Orga­ni­sa­tion und die Kosten der LKW-Entla­dung gehen zu Lasten des Käufers.

Trans­port­schäden muss sich der Empfänger sofort bei Übernahme vom Trans­port­un­ter­nehmer (Spedi­teur) bestä­tigen lassen. Nur dann können Ersatz­for­de­rungen an das Trans­port­un­ter­nehmen gestellt werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Scha­dens­ab­wick­lung behilf­lich, wenn Sie uns den Schaden am Tag der Zustel­lung melden. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass einige Spiel­ge­räte bis zu 130 cm im Erdreich versetzt werden müssen. Dadurch ist eine Montage auf Tief­ga­ragen nur bedingt möglich. Die korrekte Boden­ver­an­ke­rung ist aus unserer Monta­ge­do­ku­men­ta­tion ersicht­lich. Wir bitten Sie, dies bei der Planung des Spiel­platzes zu berück­sich­tigen.

Garantie

Wir gewähren für die von uns gelie­ferten Spiel­ge­räte eine Garantie von 2 Jahren auf einwand­freie Funk­tion und Halt­bar­keit.

5 Jahre garan­tieren wir auf von uns gelie­fertes unbe­han­deltes Lärchen­holz (ohne Erdkon­takt) mit Metall­kon­solen gegen Bruch und Fäul­nis­schäden, welche die Stand­si­cher­heit beein­träch­tigen. 5 Jahre garan­tieren wir auf Robi­ni­en­holz im direkten Erdkon­takt gegen Bruch und Fäul­nis­schäden, welche die Stand­si­cher­heit beein­träch­tigen. Für alle beweg­li­chen Teile 1 Jahr Garantie, ausge­nommen mutwil­lige Zerstö­rung oder höhere Gewalt. Wir behalten uns die Möglich­keit von Konstruk­ti­ons­än­de­rungen und Verbes­se­rungen vor. Es können daher Kata­log­ab­bil­dungen vom tatsäch­lich gelie­ferten Produkt abwei­chen. Ersatz­an­sprüche sind auf die einzelnen schad­haften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeits­zeit und keine Trans­port­spesen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folge­schäden. Holz ist ein natür­li­cher Baustoff. Durch Klima­ein­flüsse wie Luft­feuch­tig­keit, Trock­nung und Nässe sind Riss­bil­dung und Verfor­mung unver­meidbar und stellen keinen Rekla­ma­ti­ons­grund dar. Ebenso können bei Ober­flä­chen­be­hand­lungen Farb­ab­wei­chungen durch UV Einwir­kung entstehen, welche in keiner Weise eine Quali­täts­be­ein­träch­ti­gung bilden.